Tabak-Kurznachrichten März 2006
Werbeverbot: Zwischenstand RTVG
Die Totalrevision des Bundesgesetzes für Radio und Fernsehen (RTVG) ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Ständerat hat in allen noch strittigen Punkten dem Nationalrat nachgegeben und so eine Einigungskonferenz vermieden. In Bezug auf die Werbeverbote ist die Situation wie folgt: Werbung für Tabak, Politik, Religion, Medikamente, medizinische Behandlungen und Werbung, welche religiöse oder politisch Überzeugungen herabmindert, irreführend oder unlauter ist, ist verboten. (Aargauer Zeitung, Basler Zeitung, Die Südostschweiz, NZZ, persoenlich.com, Online-Ausgabe: 10.03.06).Bundesrat will Schweizer Tabak weiterhin fördern
Der Bundesrat lehnt eine Motion von Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/ BE) ab, die eine Aufhebung des Finanzierungsfonds für Inlandtabak zugunsten des Tabakpräventionsfonds verlangt. Ohne die Beiträge würde der inländische Tabakanbau verschwinden, so die Begründung. Betroffen wären etwa 300 Tabakpflanzerfamilien. Zudem würde die Aufhebung des Fonds laut Bundesrat nicht dazu führen, dass weniger geraucht würde. (ap, Blick, Online-Ausgabe, search.ch, Online-Ausgabe. SF DRS, Online-Ausgabe: 06.03.06; Basler Zeitung, Online-Ausgabe, Teletext SF DRS: 07.03.06).Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen
Der Bundesrat kann sich ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen und in öffentlich zugänglichen Räumen vorstellen. In einem Bericht ans Parlament zum Schutz vor Passivrauchen skizziert er ein entsprechendes Programm. Als Massnahme kommen Verbote in Frage: „Sie sind einfach umzusetzen und kosten praktisch nichts“, heisst es im Bericht. In einer ersten Phase könnten so Rauchverbote ins Vollzugsrecht und insbesondere ins Arbeitsrecht aufgenommen werden. In einer zweiten Phase ist laut Bundesrat auf Gesetzesebene ein Wechsel hin zu grundsätzlich rauchfreien öffentlichen Räumen anzustreben. Dazu wären eine Anpassung des Arbeitsgesetzes und allenfalls ein neues Bundesgesetz nötig, heisst es weiter im Bericht an die Räte. (sda/ats, ap, 20 Minuten, Online-Ausgabe, Cash, Online-Ausgabe, edi.adimn.ch, Online-Ausgabe, espace.ch, Online-Ausgabe, SF DRS, Online-Ausgabe, tsr.ch, Online-Ausgabe, zisch, Online-Ausgabe: 10.03.; Aargauer Zeitung, Basler Zeitung, Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Blick, Der Bund, Neue Luzerner Zeitung, NZZ, St. Galler Tagblatt, Tages Anzeiger, Teletext TSI, TSR, Thurgauer Zeitung: 11.03.06; admin.ch, Online-Ausgabe, bag.admin.ch, Online-Ausgabe: 13.03.06; Walliser Bote: 14.03.06).Drehtabak soll verteuert werden
Die Steuern auf Drehtabak sollen bei der laufenden Revision des Tabaksteuergesetztes von 9.90 CHF auf 50.- CHF pro Kilogramm angehoben werden. Damit wären die Abgaben gleich hoch wie in der EU, wie der Leiter Tabak- und Bierbesteuerung bei der Oberzolldirektion erklärte. Heute seien die Steuern auf Drehtabak in der Schweiz sieben Mal tiefer als auf normalen Zigaretten. Wegen der in den letzten Jahren massiv erhöhten Zigarettenpreise weichen immer mehr Raucher auf selbst gedrehte Zigaretten aus. Dadurch werden auch die Bemühungen der Tabakprävention unterlaufen. (ap, 20 Minuten, Online-Ausgabe, edicom.ch, Online-Ausgabe, search.ch, Online-Ausgabe,: 10.03.06; 24 Heures, Aargauer Zeitung, Basler Zeitung, Der Bund, Teletext TSI, TSR: 11.03.06).Bundesrat prüft Mindestpreise für Zigaretten
Der Bundesrat hat eine Antwort auf den Vorstoss von Nationalrat Walter Donzé (EVP/ BE) veröffentlicht. Ziel des Bundesrates ist es, die schweizerische Tabaksteuerbelastung dem EU-Mindestniveau anzunähern. Dazu klärt er ab, ob die Verfassung die Einführung von Mindestpreisen für Zigaretten erlaubt. Eine Harmonisierung mit den Zigarettenpreisen in der EU sei aber nicht möglich, weil die Preise innerhalb der EU nicht harmonisiert seien, einzelne EU-Staaten Mindestpreise für Zigaretten vorschrieben und die Hersteller und Händler die Preise selber bestimmen, schreibt die Regierung. Eine weitere Steuererhöhung will der Bundesrat erst dann vorschlagen, wenn damit der bestmögliche Steuerertrag erzielt werden kann. (ap, 20 Minuten, Online-Ausgabe, Basler Zeitung, Online-Ausgabe, NZZ, Online-Ausgabe, konsum.tv, Online-Ausgabe, Tages Anzeiger, Online-Ausgabe: 23.03.06; Aargauer Zeitung, NZZ, Teletext SF DRS, Zürcher Oberländer: 24.03.06).Schutz für Nichtraucher am Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen dafür garantieren, dass Nichtraucher durch das Rauchen anderer Mitarbeitenden nicht belästigt werden. Unter Umständen kann ein Rauchverbot erlassen werden. Leidet jemand an Rauchallergie, können laut einem Urteil des Bundesgerichts sogar weitergehende Massnahmen erforderlich sein. Mit diesen Hinweisen hat das Bundesgericht den Fall eines Allergikers an das Obergericht im Kanton Zürich zurückgesandt. Das Obergericht muss nun prüfen, ob die Schutzvorkehrungen des Unternehmens, welches den an Rauchallergie leidenden Mitarbeiter entlassen hatte, für ihn ausreichend gewesen waren. (20 Minuten, Online-Ausgabe: 21.03.06, sda/ats, ap,24 Heures, Online-Ausgabe, Bluwin, Online-Ausgabe, Online-Ausgabe, Cash, Online-Ausgabe, edicom.ch, Online-Ausgabe, e-sider, Online-Ausgabe, espace.ch, Online-Ausgabe, google.ch, Online-Ausgabe; Le Matin, Online-Ausgabe, Le Temps, Online-Ausgabe, sprechzimmer.ch, Online-Ausgabe, Tribune de Genève, Online-Ausgabe, zisch, Online-Ausgabe: 22.03.06; 20 Minuten, Aargauer Zeitung, Basler Zeitung, Die Südostschweiz, Le Matin Bleu, Neue Luzerner Zeitung, NZZ, Solothurner Zeitung, SF DRS, Online-Ausgabe, St. Galler Tagblatt, Tages Anzeiger, Teletext TSI, Tele Züri, Zürcher Oberländer: 23.03.06; google.ch, Online-Ausgabe: 24.03.06).zurück

