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Tabak-Kurznachrichten April 2008 

Schutz vor Passivrauchen: Nationalratskommission entscheidet sich knapp für Raucherbetriebe

Die Nationalrats-Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hat die vom Ständerat geschaffenen Differenzen bezüglich der Gesetzesvorlage zum Schutz vor Passivrauchen beraten. In Übereinstimmung mit dem Ständerat beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass eine Bedienung in Raucherräumen (Fumoirs) möglich sein soll, präzisiert aber die Bestimmung des Ständerates dahingehend, dass dafür ein ausdrückliches Einverständnis der Arbeitnehmenden im Rahmen des Arbeitsvertrags zu erfolgen hat. Entgegen dem Ständerat hält die Kommission jedoch – ebenfalls mit 12 zu 11 Stimmen – daran fest, dass Gastbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als Raucherbetriebe geführt werden können. Der Ständerat hatte explizit im Gesetz verankert, dass die Kantone strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen können. Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt die SGK-N, diese Bestimmung zu streichen. Mit 13 zu 11 Stimmen hält sie zudem daran fest, dass für Gastbetriebe und Nachtlokale eine spezielle Übergangsfrist von zwei Jahren gelten soll. Nun wird der Nationalrat in der Sommersession über die Vorlage beraten. (20 Minutes, Online-Ausgabe, parlament.ch, Online-Ausgabe, Radio Central, Tages-Anzeiger, Online-Ausgabe, Toponline, Online-Ausgabe: 25.04.2008; Berner Zeitung, Corriere del Ticino, Die Südostschweiz, Le Temps, NZZ, Teletext Tele Züri: 26.04.2008; Baslerstab: 30.04.2008).

Vernehmlassung nationales Programm Tabak 2008 - 2012

Das nationale Programm Tabak 2008-2012 (NPT) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stösst in der Vernehmlassung auf geteilte Meinungen. Die SVP bezeichnet es als «unnütz» und «sektiererisch». Nichts anfangen kann sie insbesondere mit dem Programmziel, dass Nichtrauchen in der Gesellschaft als Norm betrachtet werden soll. Raucher seien keine Menschen zweiter Klasse. Die FDP spricht sich für Informationskampagnen aus, welche die «möglichen gesundheitsschädigenden Konsequenzen des Tabakkonsums» aufzeigen. Die FDP hat aber Vorbehalte was die «Normierung» der Gesellschaft und das Werbeverbot von Tabakwaren anbelangt. Letzterer Punkt führte auch von Seiten des Verbands Schweizer Werbung (SW) zu heftiger Kritik. Hinter dem Programm steht die SP. Es seien weitere Massnahmen nötig, da immer noch ein Drittel der Schweizer Bevölkerung rauche. Die Kantone und auch die Tabakindustrie können sich mit dem Programm anfreunden. Das NPT 2008-2012 versteht sich als Fortsetzung des NPT 2001 – 2008. Weitere Erhöhungen der Tabaksteuer sollen geprüft werden. Die Schaffung eines nationalen Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen ist eine weitere zentrale Massnahme. (20 Minuten, Linth-Zeitung, Rheintalische Volkszeitung, St.Galler Tagblatt, Volksblatt: 03.04.2008; gr.ch, Online-Ausgabe, Oberbaselbieter Zeitung: 10.04.2008; Bündner Tagblatt, Die Südostschweiz, La Quotidiana: 11.04.2008; Berner Zeitung, Bieler Tagblatt: 12.04.2008; Klein Report, Internet-Newsletter: 15.04.2008; newslmail, Internet-Newsletter, persoenlich.com: 16.04.2008; sda/ats, Bieler Tagblatt, Online-Ausgabe, Google, Online-Ausgabe, highspeed, Online-Ausgabe, Le Nouvelliste, Online-Ausgabe, Radio Top, TSR, Online-Ausgabe, Wochen Zeitung für das Emmental und Entlebuch: 17.04.2008; Der Bund, News, Newsmail, Internet-Newsletter, NZZ, Sprechzimmer, Online-Ausgabe, St.Galler Tagblatt, Teletext TSI/TSR: 18.04.2008;  swisscontentcorp., Online-Ausgabe: 19.04.2008; Radio Argovia, zisch, Online-Ausgabe: 22.04.2008; Marketing & Kommunikation: 24.04.2008; sw-ps.ch, Online-Ausgabe: 25.04.2008).

Werbeverbot für Tabakwaren: Bundesrat möchte Gesundheitsabkommen mit der EU

Der Bundesrat möchte mit der EU über ein Abkommen im Gesundheitsbereich verhandeln. Anfangs April hat eine Delegation der Schweiz mit Vertretern der EU erste Gespräche geführt. Gegenstand der Verhandlungen ist auch die Übernahme von EU-Recht im Bereich der Tabakwerbung. Für Tabakwerbung in EU-Ländern herrschen wesentlich strengere Richtlinien als in der Schweiz. Finden sich die Verhandlungspartner, besteht die Möglichkeit, dass in der bisher liberalen Schweiz bald ein scharfes Werbeverbot für Tabakwaren besteht. Nachdem diese Meldung in der Presse publik wurde, meldeten sich sofort kritische Stimmen aus den Reihen der SVP, FDP und auch der CVP zu Wort. Die Kritiker befürchten eine Beeinträchtigung der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit. (Basler Zeitung, heute: 21.04.2008; Basler Zeitung: 22.04.2008).

Basel-Stadt: Motion fordert Regierung zum Handeln auf

Die Basler Regierung will mit der Abstimmung über die Initiative zum Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten zuwarten, bis die Resultate des Selbstregulierungsversuchs des Basler Wirteverbands vorliegen. Sie beantragt dem Grossen Rat, ihr die Initiative zur Berichterstattung zu überweisen, was faktisch einer Einfrierung der Initiative gleichkommt. Nun fordert EVP-Grossrätin Annemarie Pfeifer in einem Vorstoss, dass das Basler Stimmvolk endlich darüber entscheiden kann, ob Basler Gaststätten rauchfrei sein sollen oder nicht. Die Schweizer Luftreinhalteverordnung müsse sofort auch in Gaststätten gelten. Der Grenzwert bei Feinstaub liegt bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Raucherlokalen würden aber zweihundert bis sechshundert Mikrogramm gemessen, verweist Pfeifer auf Erhebungen. (bs.ch, Online-Ausgabe: 09.04.2008; Basellandschaftliche Zeitung, Basler Zeitung, Sprechzimmer, Online-Ausgabe: 10.04.2008; Basler Zeitung: 12.04.2008; Baslerstab: 30.04.2008).

Bern: Es geht vorwärts mit dem Schutz vor Passivrauchen

Die Kommission des Berner Grossen Rates hat die Detailberatung des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen abgeschlossen. Aufgrund des Standes auf Bundesebene hat die Kommission die Lage neu beurteilt. Sie beantragt dem Grossen Rat, das kantonale Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in der Junisession in erster Lesung zu verabschieden. Dies würde es ermöglichen, die Vorschriften anfangs 2009 umzusetzen. Es ist vorgesehen, dass alle öffentlich zugänglichen Innenräume wie Spitäler, Verkaufsgeschäfte oder Verwaltungsgebäude rauchfrei werden. Für das Gastgewerbe gilt grundsätzlich die gleiche Regelung. Geraucht werden darf in abgetrennten, mit einer eigenen Lüftung versehenen Räucherräumen, so genannten Fumoirs, und im Freien. (be.ch, Online-Ausgabe, espace.ch, Online-Ausgabe, Radio DRS: 29.04.2008; 20 Minuten, Berner Rundschau, Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Der Bund, espace.ch, Online-Ausgabe, L’Express, Rado Capital FM, Sonntag, Online-Ausgabe: 30.04.2008).

Bern: Motion für strikten Schutz vor Passivrauchen an Schulen zurückgezogen

Kantonsrat Christoph Grimm (Grüne) hat seine 2007 eingereichte Motion «Regulierung des Rauchverhaltens auf Berner Schulhöfen» wieder zurückgezogen. Die Motion forderte, dass die Schulhöfe grundsätzlich rauchfrei zu halten seien. Tatsache sei nämlich, dass nicht einmal die Hälfte der Berner Berufsschulen und Gymnasien eine solche Regelung kennen würden. Fakt ist jedoch, dass der Grosse Rat die Forderung nach rauchfreien Schulanlagen bereits bei der Änderung des Volksschulgesetzes im November 2007 beraten und schliesslich abgelehnt hatte. Im Gesetz verankert wurde: «Die Schulgebäude sind rauchfrei.» Grimm verzichtete deshalb darauf, das Thema erneut diskutieren zu lassen und damit eine Gesetzesanpassung zu provozieren. (Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Der Bund: 10.04.2008).

Genf: Einsprachen gegen den Schutz vor Passivrauchen

Nachdem die Regierung im März die Ausführungsverordnung zum Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet hat, wurden im April drei Einsprachen beim Bundesgericht eingereicht. Eine Bürgergruppierung mit dem Namen «Dissidents de Genève» verlangt mittels Petition, dass beim Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Räumen mehr Ausnahmen zugelassen werden. Innerhalb von zehn Tagen kamen 400 Unterschriften zusammen. Auf der anderen Seite haben die Urheber der Initiative zum Schutz vor Passivrauchen, Jean Barth und Christian Grobet, zwei Einsprachen erhoben. Die erste bemängelt, dass die Ausführungsverordnung nicht ab sofort, sondern erst am 1. Juli 2008 in Kraft tritt. Die zweite Einsprache kritisiert, dass in der Ausführungsverordnung zu viele Ausnahmefälle zugelassen und die «Räumlichkeiten privater Natur» zu large definiert sind, so dass zum Beispiel in Kantinen oder in Clublokalen von Sportclubs weiterhin geraucht werden darf. Aufgrund der Einsprachen könnte die in Kraft Setzung des Schutzes vor Passivrauchen weiter verzögert werden. (20 Minutes, Le Courrier, Le Matin Bleu, Tribune de Genève: 10.04.2008; Tribune de Genève: 11.04.2008; AP, 20 Minutes, Online-Ausgabe, Google, Online-Ausgabe: 14.04.2008; Teletext TSI/TSR: 15.04.2008; L’Hebdo: 17.04.2008; Radio RSR, Online-Ausgabe: 18.04.2008; Tribune de Genève: 25.04.2008; Le Courrier, Online-Ausgabe: 28.04.2008).

Tessin: Schutz vor Passivrauchen in Casinos in Kraft

Am 12. April ist im Kanton Tessin der Schutz vor Passivrauchen auch in Casinos in Kraft getreten. Nachdem die Umsätze der Schweizer Casinos 2007 laut Verbandsprognose den Vorjahresumsatz noch leicht übertrafen, kündigt das erste Quartal 2008 einen Rückgang für 2008 an. Michele Foletti, Marketingdirektor vom Grand Casino Lugano, stellt 2008 bei den Gästen einen Rückgang  von sieben Prozent fest. Er führt dies auf die schwächelnde Wirtschaft in Italien sowie den zum Euro stärker werdenden Franken zurück. Er befürchtet, dass der Schutz vor Passivrauchen in den drei Tessiner Casinos weitere Umsatzrückgänge zur Folge haben wird. «Europäische Studien zeigen, dass ein Rauchverbot die Erträge um bis zu 30 Prozent einbrechen lässt», so Foletti. (Cash-daily: 09.04.2008; Corriere del Ticino, Giornale del Popolo: 15.04.2008; Corriere del Ticino: 28.04.2008).

Zürich: Kantonsrat gegen Initiative zum Schutz vor Passivrauchen

Ende April hat der Zürcher Grosse Rat die zweite Lesung der Vorlagen zum Schutz vor Passivrauchen im Kanton Zürich gehalten. Der Kantonsrat lehnt die Initiative der Lungenliga Zürich, welche einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen ohne jegliche Ausnahme (unbediente Fumoirs erlaubt) verlangt, mit 101 zu 57 Stimmen ab. Dagegen spricht er sich mit 110 zu 48 Stimmen für den Gegenvorschlag der Regierung aus. Der Gegenvorschlag lässt bediente Raucherräume zu. Der Artikel zum Arbeitnehmerschutz, laut dem sich das Personal dazu bereit erklären kann, ein von Passivrauch belastetes Fumoir zu bedienen, wurde vom Parlament mit 133 zu 12 Stimmen wieder gestrichen. Zudem dürfen Gaststätten mit weniger als 35 Plätzen als «Raucherbetrieb» geführt werden. Das Volk wird nun voraussichtlich Ende September über die beiden Vorlagen entscheiden. (Radio 24, Radio Top, Radio Zürisee, Tele Züri, Toponline, Online-Ausgabe: 28.04.2008; 20 Minuten, NZZ, Der Landbote, Limmattaler Zeitung, Tages-Anzeiger, Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer: 29.04.2008;: 29.04.2008).

Schutz vor Passivrauchen: Wie die Gastronomie das Rauchverbot zu umgehen sucht

Im Monat April erscheinen in der Presse zahlreiche Artikel zu Versammlungen von kantonalen Sektionen von GastroSuisse. Generell spricht sich GastroSuisse für eine schweizweite Regelung zum Schutz vor Passivrauchen und gegen einen «kantonalen Flickenteppich» aus. Die Artikel haben gemein, dass Wirtinnen und Wirte die Befürchtung äussern, dass der Schutz vor Passivrauchen zu Umsatzeinbussen und vor allem bei kleineren Gastrobetrieben zu existenziellen Nöten führen wird. Im Vergleich zu den Vormonaten findet der Widerstand gegen den Schutz vor Passivrauchen in den Medien immer mehr Resonanz: In St. Gallen wurde die «Raucherliga» gegründet. Diese will, dass klar gekennzeichnete «Raucherbeizen» weiterhin bestehen können und strebt langfristig die Abschaffung jeglicher Rauchverbote in der Schweiz an. Aus dem Kanton Graubünden werden Beispiele präsentiert, wie Bars und Restaurants mit der Gründung eines Vereins Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen umgehen können. Zudem wird im Gastro Journal vom 3. April 2008 eine Anleitung zur korrekten Gründung eines Vereins zu ebendiesem Zweck präsentiert. (Basellandschaftliche Zeitung, Tagblatt der Stadt Zürich, Zürcher Unterländer, Online-Ausgabe: 02.04.2008; Gastro Journal, St.Galler Tagblatt, Thurgauer Zeitung: 03.04.2008; Gastro Journal: 10.04.2008; Glarus.24, Online-Ausgabe: 06.04.2008; Cash daily: 07.04.2008; Bote der Urschweiz: 08.04.2008; Blick: 16.04.2008; 20 Minutes, Aargauer Zeitung, Gastro Journal: 17.04.2008; à a bâloise, Bündner Tagblatt: 18.04.2008; Die Südostschweiz: 21.04.2008; Aargauer Zeitung, Bote der Urschweiz: 23.04.2008; Schwyzer Zeitung: 24.04.2008; Einsiedler Anzeiger, Le Cafetier, Schweizerische Gewerbezeitung: 25.04.2008; 24 Heures, Solothurner Zeitung: 29.04.2008; Thurgauer Zeitung: 30.04.2008).

Norwegen: Rigorose Regelung für Tabakwerbung

Norwegens Regierung will im kommenden Jahr das Ausstellen von Zigaretten und anderen Tabakwaren in Geschäften komplett verbieten. Danach können Kioske, Supermärkte und andere öffentliche Verkaufsstellen die Produkte für Raucher nur noch unsichtbar «unter dem Ladentisch» lagern und von dort auf Anforderung verkaufen. Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Arvid Libak, begründete eine entsprechende Gesetzesinitiative damit, dass das Ausstellen von Zigaretten mit der in Norwegen schon seit langem verbotenen Reklame für Nikotinprodukte gleichzusetzen sei. Eine Studie im Auftrag der Regierung habe klar erwiesen, dass vor allem die Platzierung von Zigaretten an den Kassen das Rückfallrisiko für Ex-Raucher massiv erhöhe. (Bieler Tagblatt, Online-Ausgabe, Swisscom, Online-Ausgabe: 15.04.2008; Google, Online-Ausgabe: 16.04.2008).

Deutsche Gastronomen erleiden Verluste

Sechs Monate nach Einführung des Schutzes vor Passivrauchen in Gastrobetrieben berichten deutsche Gastronomen über hohe Verluste. Über 40 Prozent der Gastronomen in Baden-Württemberg und Niedersachsen verzeichnen einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Zudem hat die Verweildauer der Gäste stark abgenommen. Dies geht aus einer Studie des Marktforschungsinstituts CHD-Expert hervor. Die meisten der befragten Stammgäste hätten keine Lust darauf, wie Schuljungen vor die Türe geschickt zu werden, um miteinander eine Zigarette zu rauchen. Auch die soziale Funktion von Gaststätten gehe ein Stück weit verloren. (Gastro Journal: 17.04.2008; à la bâloise: 18.04.2008).

British American Tobacco rügt Passivrauch-Studie

Das Walliser Informationszentrum für Tabakprävention CIPRET hat im Februar eine Studie der Universität Lausanne zur Passivrauchexposition der Schweizer Bevölkerung publiziert. Britisch American Tobacco (BAT) hat nun dazu Stellung genommen. BAT wirft CIPRET vor, ultraleichte Zigaretten mit 0,2 Milligramm Nikotin als Belastungsäquivalent benutzt zu haben, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Solche Zigaretten würden aber in der Schweiz kaum geraucht. Am weitesten verbreitet seien solche mit 0,6 Milligramm Nikotin, weshalb die Belastung durch Passivrauchen schon mal durch drei geteilt werden müsse. «Wenn CIPRET schreibt, die Belastung betrage zwischen einer halben und 38 Zigaretten täglich, sind es in Wirklichkeit 0,3 bis 12 Zigaretten», so BAT-Fachmann Alexis Schatz. Auch würden 80 Prozent der Bevölkerung täglich höchstens zwei und nicht bis zu zehn Zigaretten einatmen, wie die Studie impliziere. CIPRET-Direktor Jean Bernard Moix lassen diese Einwände kalt: «Wir haben ein reines Gewissen.» Die Studie sei fundiert. (Solothurner Zeitung, Sonntag: 13.04.2008).

Nikotinsucht ist genetisch bedingt

Die Sucht nach Nikotin ist nach Erkenntnissen europäischer Wissenschaftler zum Teil genetisch bedingt. Das europäische Forschungsprojekt Genaddikt habe herausgefunden, dass eine bestimmte Gen-Variante die Wahrscheinlichkeit einer Abhängigkeit deutlich erhöhe, teilte die EU-Kommission mit. Vermutlich seien die Hälfte aller Europäer Träger dieser Mutation; diese habe keinen Einfluss darauf, ob jemand zu rauchen beginne, erschwere jedoch das Aufhören. (sda/ats, swissquote, Online-Ausgabe: 02.04.2008; 20 Minuten, Online-Ausgabe, Corriere del Ticino, Goggle, Online-Ausgabe, Tages-Anzeiger: 03.04.2008; Basler Zeitung, Der Bund, News: 04.04.2008; Neue Luzerner Zeitung: 08.04.2008; NZZ, Online-Ausgabe: 09.04.2008; pharma Journal, Tribune médicale: 25.04.2008).

Testkäufe in Baselland: Minderjährige kommen leicht zu Zigaretten

Im Kanton Baselland gilt für den Verkauf von Tabakwaren seit dem 1. Januar 2007 das Mindestalter von 18 Jahren. Testkäufe, die zischen Dezember 2007 und April 2008 durchgeführt wurden, zeigen, dass Jugendliche trotz Verbot einfach an Zigaretten gelangen: Bei insgesamt 98 Testkäufen erhielten unter 18-Jährige in 50 Fällen Raucherwaren, wie die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion mitteilt. Besonders schlecht schnitten Kioske ab, wo das Verkaufsverbot in 17 von 21 Fällen missachtet wurde. Das Ergebnis wird von der Gesundheitsdirektion als «unbefriedigend» gewertet, zumal die Testkäufe zuvor bei Läden und Kiosken schriftlich angekündigt worden seien. Den Tabakverkäuferinnen und -verkäufern sei zwar bewusst, dass die neue Alterslimite gelte, der Jugendschutz werde aber noch zu wenig durchgesetzt. (Radio Basilisk, Radio DRS: 24.04.2008; 20 Minuten, Basellandschaftliche Zeitung, Basler Zeitung, Online Reports, Online-Ausgabe, Punkt.ch: 25.04.2008).

NicStic – definitives Aus für die rauchfreie Zigarette

Der Traum vom raschen Geld dank einer rauchfreien Zigarette ist definitiv ausgeträumt. Die Eidgenössische Bankenkommission (EKB) hat laut Mitteilung den Konkurs über die in Zürich ansässige Firma NicStic verhängt. Die Gläubiger haben bis zum 19. Mai Zeit, um Forderungen anzumelden. (20 Minuten, Aargauer Zeitung, Neue Luzerner Zeitung: 01.04.2008).

Rauchfreie Tabakwaren auf dem Vormarsch

Die Zahl der Raucher in der Schweiz nimmt ab. Öfter konsumiert werden dagegen rauchfreie Tabakwaren wie Schnupftabak oder Kautabak, auch genannt «Snus». Zwischen 2002 und 2006 hat sich der Import von Schnupf- und Kautabak von knapp 11'000 Kilogramm 2002 auf 20'660 Kilogramm 2006 beinahe verdoppelt, wie die Zahlen der Eidgenössischen Zollverwaltung belegen. Im Jahr 2007 sank der Import wieder um gut 3'000 Kilogramm. Ob der Trend unterdessen bereits wieder gebrochen ist, bleibt unter Fachleuten und Brancheninsidern umstritten. Der Verkauf und die Einfuhr von Kautabak sind in der Schweiz verboten. Privatpersonen dürfen aber das Produkt für den Eigengebrauch einführen. Dies will die Tabakindustrie nun ändern. BAT führt mit dem BAG Diskussionen über eine Legalisierung. (Die Südostschweiz am Sonntag: 13.04.2008; Basler Zeitung, Neue Luzerner Zeitung, Gesamtausgabe: 15.04.2008; Punkt.ch: 18.04.2008; Der Bund: 19.04.2008; Le Matin Dimanche: 27.04.2008).

Raucher zahlen mehr Lebensversicherung als Nichtraucher

In der Schweiz führen inzwischen fast alle Lebensversicherungs-Gesellschaften spezielle Tarife für Nichtraucher. Diese bezahlen bis zu 50 Prozent weniger als Versicherte, die rauchen. Bei den meisten Gesellschaften erfolgt die Deklaration «Nichtraucher» auf Vertrauensbasis – Urintests kennt nur die Basler Verscherung. Versicherte, die neu mit dem Rauchen beginnen, rutschen bei einigen Gesellschaften auch nachträglich noch in die Kategorie «Raucher». Bei anderen Anbietern können Neu-Raucher weiterhin vom tieferen Nichtraucher-Tarif profitieren. (Radio Top: 24.04.2008; Radio DRS: 28.04.2008).

 

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